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Hilfe bei Zwangsversteigerung. Abwehr einer Zwangsversteigerung.

 

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Vom Wunschtraum zum Alptraum! Die Zwangsversteigerung.

Wenn sich der Traum von den eigenen vier Wänden und ein abgesichertes Leben im Alter in Luft auflöst, bricht für die Betroffenen eine Welt zusammen. Dem nicht genug, sitzen 97% aller ehemaligen Immobilienbesitzer nach einer Zwangsversteigerung auch noch auf einem riesigen Berg voller Schulden.
 

Was läuft hier falsch?

Die meisten Fehler entstehen bereits bei der Unterzeichnung der Baufinanzierung. Zu blauäugig wird unterschrieben, was nicht oder nicht richtig verstanden und/oder berechnet wurde. Aufgrund von mangelndem Eigenkapital werden zum Abschluss der Baufinanzierung weitere, oftmals unnötige Bausparverträge, Risikoversicherungen etc. abgeschlossen, die das Einkommen in ganz erheblicher Weise belasten. Für die zwingend notwendige Rücklagenbildung für Reparaturen, spätere Umbauten, Renovierungen etc., bleibt oftmals kein Cent mehr übrig.
 
Auch stellen wir immer wieder fest, dass viele Immobilienerwerber mit Nebenkrediten oder dem Kontokorrentkredit  den Um- und Ausbau der neu erworbenen Immobilie versuchen zu finanzieren, weil die Hausbank ein weiteres Arrangement, über den Kaufpreis der Immobilie hinaus, abgelehnt hat. Hier hätte die Bank darauf hinweisen müssen, dass es zinsvergünstigte Renovierungs- und Umbaukredite von der KFW-Bank gibt. Falsche Beratung, unnötige Versicherungen und oftmals die Überschätzung der eigenen Mittel, Möglichkeiten und Leistungsfähigkeit seitens der Kreditnehmer sind die häufigsten Ursachen von Zwangsversteigerungen.
 

Schrottimmobilien.

Auch die so genannten Schrottimmobilien, die oftmals zwischen Tür und Angel von dubiosen Maklerfirmen angeboten und von renommierten Banken finanziert werden, treiben viele Hausbesitzer in den finanziellen Ruin. Was zur zusätzlichen Altersvorsorge gedacht war und zur Finanzierungsabsicherung in das vorhandene Grundbuch eingetragen wurde, entpuppt sich innerhalb kürzester Zeit als Flop. Versprochen wurden hohe Mieten und beste Vermietbarkeit. Die Realität sieht jedoch oftmals anders aus. Hohe Leerstand, unbezahlbarer Sanierungsstau sowie eine schlechte Infrastruktur lassen erahnen, dass aus einer vermeintlichen, sicheren Altersanlage eine grundsolide Basis für den wirtschaftlichen Ruin geschaffen wurde.
 
Wer auf so genannte Schrottimmobilien hereingefallen ist, sollte unbedingt einen Fachanwalt für Immobilienrecht einschalten und keine weiteren Zahlungen mehr, bis zur endgültigen Klärung, an die Bank leisten.
 
So unbeliebt eine Zwangsversteigerung auch ist, bei Schrottimmobilien, die auf dem freien Markt als unverkäuflich gelten, ist die Zwangsversteigerung alternativlos. Denn erst mit dem gekündigten Kreditverhältnis und anschließender Verwertung der Sicherheit kann mit der Bank über die Restforderung verhandelt werden.
 
Wer nicht bis zum Zwangsversteigerungstermin warten möchte, dem sei an dieser Stelle Mut gemacht. Klagen vor Gericht in Sachen Schrottimmobilien haben heutzutage große Erfolgsaussichten. Ihr Anwalt wird Sie hierüber ausführlich informieren.
 

Ratenrückstände.

Wer durch Arbeitslosigkeit im Ratenrückstand bei seiner Bank gerät, sollte unbedingt sofort mit dieser den Kontakt aufnehmen. Ist die Arbeitslosigkeit von überschaubarer Dauer, kann hier eine Ratenreduzierung oder Stundung der Raten über einen Zeitraum von 3 - 6 Monate beantragt werden.
 
Eine solche Stundung macht jedoch nur dann Sinn, wenn die Suche nach einem neuen Job auch innerhalb des genannten Zeitraumes zum Erfolg führt. Wer bedingt durch Alter oder Krankheit keine kurzfristige Aussicht auf einen neuen Job sieht, sollte andere Alternativen, wie auch den freihändigen Verkauf der Immobilie, in Betracht ziehen.
 

Alternative Möglichkeiten.

Alternativen wie z. B. die vorübergehende Vermietung von Zimmern an Studenten oder die Gesamtvermietung des Objektes haben schon so manch Immobilienbesitzer vor dem Verkauf bzw. der Zwangsversteigerung bewahrt. Für eine Vermietung sollte jedoch beachtet werden, dass sich die Immobilie von der Technik und der Ausstattung her in einem guten Zustand befinden sollte. Denn Mieter haben nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Rechte, die sie vor Gericht einklagen können. So sollte die Heizung wie die Bäder, die Küche und natürlich alle anderen vom Mieter benutzen Räumlichkeiten in einem einwandfreien Zustand sein.
 
Bei Zahlungsschwierigkeiten zählt grundsätzlich, unternehmen Sie nichts aus emotionalen Gründen. Denken Sie rational. Führen Sie niemals Verhandlungen mit Gläubigern, die Ihre Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit etc. entschuldigt. Geben Sie niemals einem Dritten für ihre Situation die Schuld und schon gar nicht dem Gläubiger.
 
Versetzen Sie sich in die Situation des Gläubigers. Überlegen Sie sich, was Sie vom Schuldner hören wollen. Mit dem Ergebnis dieses kleinen Rollenspiels werden Sie mehr Verständnis für Ihre Gläubiger und Erkenntnisse für die Verhandlungen mit diesen erlangen.
 

Das Gläubigergespräch.

Auf ein Gespräch mit Gläubigern sollten Sie sich immer bestens vorbereiten. Denken Sie immer daran, dass Sie soviel Geld nie wieder in so kurzer Zeit verdienen können, wie eben in dieser Verhandlung. Schaffen Sie einen Zahlungsaufschub, haben Sie Ihre Immobilie im Wert von vielleicht 100.000 € in 20 Minuten gerettet. Vielleicht gelingt Ihnen ein Vergleich, dann hätten Sie in wenigen Minuten einen Betrag von 20 oder 30.000,00 € oder mehr verdient.
 
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einem solchen Gespräch nicht gewachsen sind und eher die Sache verschlimmern könnten, lassen Sie bitte die Finger davon.
 
Beauftragen Sie ein professionelles Unternehmen. Wir bieten Ihnen kompetente Hilfe und ein Ergebnis, über das Sie erstaunt sein werden.
 Mehr zum Thema Zwangsversteigerung: Voraussetzung |8 Beantragung |8 Abwehr |8 Zwangsverwalter |8 Zum Formular |8

Hilfe bei drohender Zwangsversteigerung! Diese Regeln sollten Sie beachten.

1. Mehrere Forderungen.

Die meisten Immobilienbesitzer haben, wenn es zur Zwangsversteigerung kommt, mehrere Gläubiger.
 
Wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht, um alle Forderungen zu bedienen, begehen die meisten Schuldner einen fatalen Fehler. Sie bezahlen nur noch die Gläubiger, die ihnen im Augenblick als wichtig erscheinen.
 
In der Regel hat die Bank mit der Baufinan- zierung immer die schlechtesten Karten. Aus unerklärlichen Gründen bedienen Schuldner lieber den Energielieferanten als die Bank.
 
Unser Tipp:
Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, unbedingt professionellen Rat einholen. Keine Kredite aufnehmen!

2. Die Kreditkündigung!

Wer den Zeitpunkt der frühzeitigen Hilfe- stellung verpasst und die Kreditkündigung bereits erhalten hat, sollte sich jetzt sputen.
 
Kreditkündigungen werden in der Regel der Schufa gemeldet und verhageln die Bonität des Schuldners. Darüber hinaus werden von vielen Banken gekündigte Kredite an so ge- nannte “Heuschrecken” verkauft.
 
Ist eine solche Kreditaufkäuferin im Besitz einer Forderung, gibt es für den Schuldner nur noch die Möglichkeit, den Kredit sofort und in voller Höhe abzulösen.
 
Unser Tipp:
Verschwenden Sie jetzt keine Zeit mehr da- mit, irgendwo einen Kredit zu erhalten. Holen Sie sich professionelle Hilfe.

3. Der Gutachter!

Zu einer jeden Zwangsversteigerung gehört ein Wertgutachten. Nach diesem richtet sich das so genannte Bieterverfahren.
 
Der Gutachter kündigt die Begutachtung der Immobilie schriftlich an. Diesen Termin sollten Sie unbedingt wahrnehmen. Es gibt hier Meinungen, einen Gutachter nicht in die Immobilie zu lassen. Ein Nachteil mit folgen
 
Kann der Gutachter die Immobilie nicht betre- ten, wird er sie schätzen. Ein geschätzte Immobilie liegt grundsätzlich unter dem tat- sächlichen Verkehrswert.
 
Unser Tipp:
Lassen Sie den Gutachter unbedingt in die Immobilie. Das Wertgutachten kann für Sie bei einer anderen Bank vom Vorteil sein. 
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