Zwangsverwaltung. Zwangsverwalter bei Mehrfamilienhäuser. Mietpfändung. | |  | |  | | - Start
 |  | | Kein leichter Job, aber einer der unbedingt getan werden muss. Warum Zwangsverwalter in der Öffentlichkeit den gleichen Ruf wie den eines Gerichtsvollziehers haben, ist unverständlich. Sicherlich ist es für Schuldner unangenehm oder ärgerlich, wenn der Zwangsverwalter fortan Miet- und Pachteinnahmen beschlagnahmt. Doch Mieter und Pächter haben Rechte aus den geschlossenen Miet- und Pachtverträgen, die aufrechter- halten werden müssen. Für die meisten Schuldner bedeutet die Beschlagnahmung der Mieten oftmals, dass sie über keinen einzigen Cent mehr an Einnahmen verfügen. Der soziale Abstieg ist damit vor- programmiert. Doch weder das Gericht noch der Zwangsverwalter wird an diesem Umstand etwas ändern. |
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 |  |  | | Zwangsverwalter führen die Verwaltung von Immobilien, nach Weisung der Gerichte, selbständig nach wirtschaftlichem und pflichtgemäßem Ermessen durch. Der Zwangsverwalter nimmt das Zwangsverwaltungsobjekt in Besitz und hat hierüber Bericht zu erstellen. Er ist verpflichtet, alle Mieter und Pächter über die Zwangsverwaltung zu informieren. Der Verwalter erhält die vorhandene Nutzung des Objektes durch Vermietung und Verpachtung aufrecht und zieht die Miet- und Pachtzinsen ein. Darüber hinaus ist der Verwalter berechtigt, begonnene Bauvorhaben fertig zu stellen. Er steht Mietern und Pächtern ab sofort als Ansprechpartner bei Vertragsänderungen und Kündigungen etc. zur Verfügung. Durch die Miet- und Pachteinnahmen wird die Liquidität für die Ausgaben der Verwaltung, der Verwaltervergütung und die Kosten des bevorstehenden Gerichtsverfahrens gedeckt. Die Beendigung der Zwangsverwaltung erfolgt mit dem gerichtlichen Aufhebungsbeschluss. | | | > Zum Formular < |
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