|  |  | | Die Sache mit der Kreditvergabe ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Der eine bekommt ihn und der andere nicht! Der eine behält ihn und dem anderen wird er gekündigt! Was ist los mit unseren Banken? Spielen sie “gerade” und “ungerade” mit uns? Getreu dem Motto, jeder zweite Kunde erhält Kredit und jeder dritte bekommt keinen! Wer sich mit dem Score, dem Bewerten eines Kreditnehmers zur Einschätzung des Kreditausfallrisikos, auseinandersetzt, könnte zu dem Entschluss kommen. Nehmen Sie zwei gleiche Personen, die A. und B. heißen. Beide sind im gleichem Alter, haben das gleiche Einkommen, alles ist gleich. Nur Herr B wohnt in einer abgewerteten Wohnlage. Das war es auch schon. Herr B. würde den gleichen Kredit wie Herr A. nicht bekommen. Zieht Herr A. in die Wohnlage von Herrn B., weil ihm z. B. das Wohnumfeld mehr zusagt als sein altes, bekommt Herr A. den Umzugs- oder Baufinanzierungskredit zwar aufgrund der noch vorhandenen Adresse. Doch sobald er umgezogen und bei der neuen Adresse angemeldet ist, war es das mit seiner guten Bonität. Die Bank wird ihm im nächsten Prüfungsverfahren auffordern, weitere Kreditsicherheiten zur Verfügung zu stellen bzw. den Kredit kündigen. Ob das Sinn macht oder nicht, lassen wir einfach mal dahingestellt. |
 |  |  | | Das Kontrollorgan der Banken! Die BaFin.Die Vergabe und Abwicklung von Krediten unterliegt den strengen Vorschriften der BaFin, der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht. Die BaFin hat eine ähnliche Funktion wie die Gewerbeaufsicht für Unternehmer. | | | | Zwischenprüfung der Bonität.Die BaFin schreibt vor, dass jeder Kredit- nehmer und gestellte Sicherheiten turnus- gemäß zu überprüfen sind. Verfügt der Kre- ditnehmer oder dessen Sicherheit nicht mehr über die gleiche Bonität oder Wert- haltigkeit, werden weitere Sicherheiten fällig bzw. der Kredit gekündigt. |
|  |  |  |  | | Die Kreditvergabe. Wem gehört das Geld?Banken vergeben kein eigenes Geld, sondern das ihrer Anleger. Insofern handeln Banken treuhänderisch. Die Anleger der Banken erwarten, dass diese nur an demjenigen Kredit vergeben, der diesen inkl. Zinssatz im vereinbartem Zeitraum wieder zurückzahlen kann. | | | > Zum Formular < | |
|  |  |  |  | | Jede Kreditvergabe wird kontrolliert.Die BaFin schaut sich zwar nicht sofort jeden einzelnen vergebenen Kredit an. Doch die Prüfung kommt. Die Bank muss dann anhand ihrer Unterlagen exakt dokumentieren können, warum sie den Kredit bewilligt bzw. gekündigt hat. Alles geschieht zum Schutz der Anleger. | | | > Zum Formular < | |
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 |  | | Voraussetzung einer Zwangsversteigerung. |
 |  |  | | Die Voraussetzungen zur Einleitung einer Zwangsversteigerung sind, wenn zwei Kreditraten offen sind und / oder die gestellte/n Sicherheit/en, die Immobilie und ggf. weitere Sicherheiten, nicht mehr Werthaltig genug sind. Weitere Möglichkeiten zur Kreditkündigung und anschließender Einleitung einer Zwangsversteigerung sind, wenn der Kredit- nehmer den Arbeitgeber wechselt. Die Bonität des Arbeitgebers gehört mit zur Bonitätsprüfung (Score) des Kreditnehmers und kann bei einem Arbeitgeberwechsel ganz erhebliche Auswirkungen haben. Droht dem Kreditnehmer ein Vermögensverfall, z. B. weil sich die finanzierte Immobilie in einer abgewehrten Wohnlage befindet, kann die Bank ebenfalls das Kreditverhältnis kündigen und hat damit die Voraussetzungen für ein Zwangsversteigerungsverfahren erfüllt. Aber auch ein verändertes Lebensumfeld, wie z. B. Drogensucht, Arbeitslosigkeit, Krankheit etc., können dazu führen, dass ein Kreditinstitut von ihrem Recht Gebrauch macht, ein Kreditverhältnis zu kündigen. Grundsätzlich kann der Kreditnehmer jederzeit Einspruch gegen ein Kreditkündigung einlegen, doch diese sollte sattelfest begründet sein, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben soll. Einer Bank interessieren nicht emotionale Äußerungen, wie z. B. die Überforderung mit den Kindern, Ärger im Büro etc, die zur Veränderung des Lebensumstandes und somit Verschlechterung der Bonität geführt haben. Vielmehr ist sie an der konzeptionellen und nachvollziehbaren Darstellung interessiert, wie die unmittelbare Zukunft aussehen könnte und Ratenrückstände abgebaut werden. Grundsätzlich kann nur jedem geraten werden, der kurz vor oder sich bereits in einer Zwangsversteigerung befindet, sich professionelle Hilfe zu holen. Einen Kredit zu bekommen ist bereits ein kleiner Hebeakt für sich. Ein gekündigtes Kreditverhältnis wieder zum laufen zu bringen, ist ein wahres Meisterstück. Hierzu gehört ein ausgeprägtes betriebswirtschaftliches Fachwissen und Branchenkenntnisse, damit die Bank überhaupt reagieren kann. Darüber hinaus sollte eine gewisse Routine im Umgang mit Banken und Krisenmanagement vorhanden sein. Wir können Ihnen bei Bedarf das gesamte Know-how zur Verfügung stellen. Eine professionelle Vorgehensweise ist hierbei garantiert und zu 99,99% vom Erfolg gekrönt. Rufen Sie uns einfach unter Tel.: (0421) 2232801 an oder senden Sie uns mit dem vorgefertigtem Formular eine Email zu. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung. | | | > Zum Formular < |
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