Herzlich willkommen bei THOM! Wir sind 24 Stunden unter (0421) 2232801 für Sie da.
THOM Kreditausfall- und Vermögenssicherung http://www.thom-kuv.de
THOM-Immobilienmakler http://www.thom-immobilienmakler.com
8 Startseite  8 Impressum  8 Power-News
Zufriedene Kunden.Immobilien für ein ganzes Leben.
THOM Kreditausfall- und Vermögenssicherung.
THOM-Immobilienmakler.
 THOM-Immobilienmakler  ·  Immobilien-Angebote  ·  Immobilie verkaufen  ·  Immobilie suchen

Beantragung einer Zwangsversteigerung. Antrag. Amtsgericht. Beschluss.

 

Beantragung einer Zwangsversteigerung.
Wie wird eine Zwangsversteigerung eigentlich beantrag? Diese Frage wollen wir Ihnen hier kurz und prägnant beantworten.
 
Auf Antrag des Gläubigers beim örtlich zuständigen Amtsgericht wird die Zwangsversteigerung angeordnet. Vollstreckungstitel und Zustellungsnachweis hat der Gläubiger dem Antrag beizufügen. Im Antrag muss das Grundstück, die Parteien, der Betrag und auch der Titel genau bezeichnet werden.
 
Zuständig für Zwangsversteigerungen ist der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts. Ist der Antrag auf Zwangsversteigerung vollständig vom Gläubiger eingereicht, ergeht anschließender Beschluss.
 
Dieser Beschluss wirkt sich wie eine Beschlagnahme des Grundstückes aus. Diese Beschlagnahme hat zur Bedeutung, dass der Schuldner nicht mehr über das Grundstück verfügen kann. Die Verwaltung und Benutzung steht ihm jedoch weiterhin zu, sofern keine Zwangsverwaltung angeordnet wurde. Die Beschlagnahme des Grundstückes wird erst mit der Zustellung des Versteigerungsbeschlusses an dem Schuldner sowie der Eintragung beim Grundbuchamt wirksam. Mit diesem Eintrag erzwingt der Gläubiger die öffentliche Zwangsversteigerung.
 
Der Zwangsversteigerungstermin wird öffentlich (Tageszeitung/Internet) bekanntgegeben und den Beteiligten (Gläubiger und Schuldner) zugestellt. Im ersten Termin darf das Mindestgebot nicht unter 50 % des Verkehrswertes liegen.
> Zum Formular <

 

Besucherzaehler

 

Vollstreckungsmaßnahmen:
 
Hilfe bei Zwangsversteigerung
 
Hilfe bei Kreditkündigung
 
Hilfe bei Lohnpfändung
 
Hilfe bei Kontopfändung
 
Hilfe bei Bürgschaften
Immobilienservice:
 
THOM-Immobilienmakler
 
Immobilienangebote
 
Immobilie verkaufen
 
Immobilie suchen
Allgemeines:
 
THOM-Finanzkonzept
 
Formular “Hilfe bei Schulden”
 
Allgemeines Kontaktformular
 
Gerichtsvollzieher
 
Lohnpfändungstabelle