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 Abwehr einer Zwangsversteigerung. Hilfe und Beratung. Schuldnerberatung.

 

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Abwehr einer Zwangsversteigerung.

Möglichkeiten zur Abwehr einer Zwangsversteigerung gibt es nahezu in jedem Stadium eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Ob der erste, zweite oder dritte Versteigerungstermin bereits ansteht oder gelaufen ist, spielt vom Prinzip her keine Rolle.
 
Unwesentlich ist hierbei auch, wenn ein Bieter bereits den Zuschlag erhalten hat. Solange der “Zuschlag” noch nicht rechtskräftig, d. h. die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen , ist, steht alles noch offen.
 
Nutzen Sie daher Ihre Möglichkeiten. Je früher das Abwehrprogramm eingeleitet wird, um so höher sind die Erfolgsaussichten. Auch die Kosten für Gericht und Gutachter können sich Schuldner sparen, wenn sie sich rechtzeitig um professionelle Hilfe kümmern.

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Die Chancen bei der Abwehr einer Zwangsversteigerung.

Wer sich in der Entstehungsphase einer drohenden Zwangsversteigerung gleich um professionelle Hilfe bemüht, hat eine 100%-tige Chance, sein Eigentum vor einer ruinösen Zwangsversteigerung zu bewahren. Darüber hinaus ist die frühzeitige Abwehr einer Zwangsversteigerung auch “nervenschonender” und kostengünstiger für alle Parteien.
 
Denn durch die Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens kommen nicht unerhebliche Kosten durch Gericht und Gutachter auf dem Schuldner zu.
 
Das THOM-Finanzkonzept und Vermögensverzeichnis haben schon vielen Schuldnern den Gang in das ruinöse Zwangsversteigerungs- und anschließendem Insolvenzverfahren erspart.

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Kompetente Beratung zur Abwehr einer Zwangsversteigerung.

Aus der Praxis wissen wir, dass die besten und fähigsten “Juristen und Betriebswirte” sich innerhalb von so genannten “Stammtischen” oder im engeren “Familiären-” bzw. unter “guten Freunden” aufhalten.
 
Lassen Sie die Finger von solchen Tippgebern, denn Sie verlieren nur unnötige Zeit. Gehen Sie zu Beratungsstellen, die Ihnen wirklich helfen können.
 
Eine qualifizierte und kompetente Beratung erhalten Sie von Profis, die ihr Handwerk theoretisch studiert und in der Praxis langjährige Erfahrungen gesammelt haben. In Kürze nennt man diese auch Juristen oder Anwälte bzw. Betriebswirte oder Betriebswissenschaftler.

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Wissen über Gläubiger und Ablauf einer Zwangsversteigerung.

Viele Schuldner halten Ihre Gläubiger, in der Regel die Bank, für unmenschlich.  Diese Betrachtungsweise ist aus “emotionaler” Sichtweise auch verständlich. Denn die meisten Schuldner haben, wenn die Bank das Zwangsversteigerungsverfahren einleitet, bereits eine langjährige Vergangenheit mit unvorstellbaren Entbehrungen und persönlichen Misserfolgen hinter sich. Und nun auch noch das!
 
Betrachten wir einmal den rationalen Teil. Die Bank hat dem Kreditnehmer einmal einen hohen Geldbetrag geliehen, mit dem sich der Kreditnehmer den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen konnte. Dieser Geldverleih wurde unter den strengen Richtlinien der BaFin vergeben. Die BaFin ist das Kontrollorgan der Kreditwirtschaft. Sie hat eine ähnliche Funktion wie der Gewerbeaufsicht für Selbständige etc. Der Unterschied: Die BaFin duldet keinen Verstoß gegen ihre Richtlinien (Gesetze). Die BaFin schreibt der Kreditwirtschaft explizit vor, unter welchen Voraussetzungen Kredite vergeben werden dürfen und wann solche zu kündigen sind und Pfänder versteigert werden müssen. Ein kann gibt es im Gesetzbuch der BaFin nicht.
 
Das Geld, welches ein Kreditnehmer von der Bank als Kredit erhält, gehört nicht der Bank. Es sind die Gelder der Anleger. Insofern vergibt die Bank treuhänderisch verwahrte Gelder. Wenn also das Kreditinstitut diese treuhänderischen Gelder nicht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mittel zurückholt, macht sie sich strafbar.
 
Nun verstehen Sie vielleicht, dass Ihr Kreditinstitut und insbesondere Ihr Kundenberater keine persönlichen Absichten gegen Sie betreiben. Sie sind auch nicht unmenschlich. Denn genau das Gegenteil ist der Fall. Die Bank bzw. Ihr Berater wollen Sie und sich selbst vor weiteren finanziellen Schäden schützen.    

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