 |  |  |  | | | | - Das THOM-Projekt
 |  | | Das THOM-Projekt! Über 4 Mio. registrierte Bundesbürger in Deutschland gelten als Überschuldet. Die Dunkelziffer dürfte jedoch den registrierten Wert um das 2 - 3 fache übertreffen. Mit dem THOM-Projekt wollen wir allen Schuldnern eine echte Chance geben, sich ohne dem ruinösen Insolvenzverfahren aus ihrer Misere zu befreien. Mittellose Schuldner erhalten hier nicht nur eine kostenlose Erstberatung, sondern bei weiterem Interesse auch eine kostenlose Schuldenbereini- gung. Darüber hinaus bieten wir Schuldnern mit Immobilienbesitz an, sich ggf. privates und damit Banken unabhängiges Kapital zur Umschuldung zu beschaffen. Die Kreditmittel werden nicht nach Einkünften und Schufaauskünften vergeben, sondern nach dem Marktwert der Immobilie. Welche Voraussetzungen Sie hierfür mitbringen müssen, erfahren Sie unter “Voraussetzung” bzw. in einem persönlichen Gespräch mit uns. Bitte rufen Sie uns bei Rückfragen unter Telefon (0421) 22 32 801 an. |
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- Kostenlose Schuldnerberatung
 |  | | Kostenlose Schuldnerberatung! 1. Was beinhaltet die Beratung? - Erfassung Ihrer Verbindlichkeiten (Schulden) und Einnahmen. - Vertretungsanzeige bei allen Ihren Gläubigern. - Erstellung und Versendung eines Finanzkonzeptes an Ihre Gläubiger. - Überwachung des ausgehandelten Vergleiches, Stundung etc. 2. Voraussetzung für eine kostenlose Schuldnerberatung. - Es dürfen keine einzelnen Vermögenswerte über 2.000,00 € vorhanden sein. - Alle Vermögenswerte (Bargeld + Sachwerte) zusammen dürfen 20.000,00 € nicht überschreiten. - Einkommen muss unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen. 3. Ablehnungsgründe einer kostenlosen Schuldnerberatung. - Kreditbetrug und allgemeine Betrugsabsichten gegen Gläubiger. - Bei Verurteilung von Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, Körperverletzung, Erpressung, Raub, Einbruch, Diebstahl. - Abbruch einer vormaligen Schuldenbereinigung innerhalb der letzten 3 Jahre. - Kauf- oder Drogensucht, wenn keine begleitende Therapie stattfindet. |
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- Was wir nicht machen
 |  | | Was wir nicht machen. - Rechtsberatung. - Steuerberatung. - Kreditvermittlung gemäß § 34c. - Gegen Ihre Gläubiger arbeiten. - Therapeutische Beratungen bei Kauf- und Drogensucht. |
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- Voraussetzung für Privatdarlehen
 |  | | Voraussetzungen für die Vermittlung eines Privatdarlehens. Mindestvoraussetzungen: - Sie sind Besitzer einer Wohnimmobilie (Wohnung, Reihenhaus, Doppelhaus, Einfamilienhaus). - Sie bewohnen und nutzen die gesamte Immobilie selbst. - Die Immobilie ist seit mindestens drei Jahre in Ihrem Besitz. - Der Baufinanzierungskredit wurde seitens Ihrer Bank gekündigt. - Sie können mindestens drei Finanzierungsabsagen von Drittbanken vorlegen. Weitere Voraussetzung: - Wenn Sie mehr als einen Gläubiger haben, müssen Sie bei uns in die Schuldnerberatung. - Sie beziehen ein monatliches Gehalt oder sonstige nachweisliche Einkünfte. |
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- Abwicklung von Privatdarlehen
 |  | | Die Abwicklung von Privatdarlehen. Sie übersenden uns Ihre Bewerbungsmappe mit folgenden Unterlagen: - Kurze Selbstdarstellung zu Ihrer Person. (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Familienstand, Alter, Beruf. Wenn Sie mögen mit Foto von Ihnen) - Unterlagen zu Ihrer Immobilie. (Aktuellen Grundbuchauszug, Lageplan, Grundrisszeichnung, wenn vorhanden, Gutachten der Immobilie) - Kündigungsschreiben Ihres Darlehens. (Schreiben von Ihrer Bank) - Einkommensnachweise. (Die letzten drei Abrechnungen Ihres Gehaltes, Rente, Pension etc.) - Aufstellung aller Ihrer Gläubiger (Bei mehr als einem Gläubiger müssen Sie bei uns in die Schuldnerberatung) Ihre Bewerbungsunterlagen leiten wir an die bei uns gelisteten privaten Kapitalgeber weiter. Bei Interesse werden sich die Kapitalgeber direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Unsere Tätigkeit ist für den Kapitalgeber und dem Kreditnehmer kostenlos. Sie schließen das Geschäft direkt mit dem Kapitalgeber ab. Der Kapitalgeber berechnet dem Kreditnehmer im Fall der Kreditvergabe einen festgelegten Zinssatz in Höhe von 9,25% p. A. Die Laufzeiten betragen 6, 12 oder 24 Monate. |
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