Finanzkonzept, Schuldnerhilfe, Schuldnerberatung, Finanzberatung | | |  |  |  |  |  | | - Start
 |  | | Das THOM-Finanzkonzept! Für Privat- und Geschäftskunden die ideale Lösung bei drohender: o Zwangsversteigerung von Immobilieno Privat- und Geschäftsinsolvenzo Kreditkündigungo Steuer- und Krankenkassenschuldeno Kontopfändungo Lohn- und Gehaltspfändung In 4 Schritten aus der Schuldenfalle! |
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- 1. Schritt
 |  | | 1. Schritt: Das THOM-Vermögensverzeichnis! Bei uns spielt Entfernung keine Rolle. Ob in Bayern oder Kiel, Brandenburg oder Frankfurt, wir sind immer für Sie nur einen “Knopfdruck” weit entfernt. Damit Sie keine Aktenberge zu uns tragen und lange Anfahrts- wege in Kauf nehmen müssen, senden wir Ihnen per Email oder Postbrief alles zu, was wir für eine erfolgreiche Schuldenregu- lierung benötigen. Das THOM-Vermögensverzeichnis! Einfach ausfüllen und zurücksenden. Den Rest erledigen wir! |
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- 2. Schritt
 |  | | 2. Schritt: Wie geht es jetzt weiter? Sobald wir das Vermögensverzeichnis von Ihnen zurück- erhalten haben, verschaffen wir uns einen groben Überblick über Ihre o Verbindlichkeiteno Vermögenswerteo Leistungsfähigkeit und zeigen anschließend Ihren Gläubigern die o Vertretung (Keine Rechts- oder Steuerberatung) in Ihrer Angelegenheit an. |
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- 3. Schritt
 |  | | 3. Schritt: Und was passiert dann? Sämtliche Ergebnisse aus dem 2. Schritt werden jetzt betrieb- wirtschaftlich ausgewertet. Wichtig ist in dieser Phase, dass von allen Gläubigergruppen (Banken, Finanzämter, Versandhäuser etc.) die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen explizit eingehalten wer- den. |
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- 4. Schritt
 |  | | 4. Schritt: Die Lösung? In der letzten Phase unserer Arbeit wird das THOM-Finanzkonzept erstellt und an Ihre Gläubiger versandt. In dem Konzept steht Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit schwarz auf weiss in Zahlen geschrieben. Ihre Gläubiger können anhand des Finanzkonzeptes exakt erkennen, dass unsere Finanzlösung die Beste für alle Parteien ist. |
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- Dauer
 |  | | Die meist gestellte Frage: Wie lange dauert das? Alles in allem müssen Sie mit ca. 2 - 4 Monate rechnen. Doch schon zu Beginn unserer Arbeit verbessert sich Ihre Situation. Sobald Ihre Gläubiger unser Vertretungsschreiben in den Händen halten, hören Mahnschreiben und Anrufe Ihrer Gläubiger oder dessen Vertreter auf. In der Regel werden Vollstreckungsmaßnahmen sofort für ruhend erklärt und auch der Gerichtsvollzieher kommt nicht mehr. - Keine Rechts- und/oder Steuerberatung - |
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- Kosten
 |  | | Die Kosten des Verfahrens! Wir berechnen unsere Kosten nicht nach der Höhe Ihrer Schulden, sondern nach der Art und Anzahl Ihrer Gläubiger. Mit dem Vermögensverzeichnis erhalten Sie eine transparente und übersichtliche Kostentabelle, aus der Sie vor der Beauftragung alle anfallenden Kosten entnehmen können. Wenn Sie unsere Beauftragung nicht in einer Summe bezahlen können,haben Sie die Möglichkeit, diese in kleinen Raten zu begleichen. Wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um unsere Kosten selbst in kleinsten Raten zu begleichen, werden wir kostenlos für Sie tätig. |
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