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Hilfe bei Lohnpfändung und Gehaltpfändung . Aktuelle Lohnpfändungstabelle.

 

Lohnpfändung
Die Auswirkungen einer Lohnpfändung ist vielen Schuldnern entweder nicht bekannt oder sie ignorieren diese. Die Konsequenzen einer Lohnpfändung für den weiteren Aufstieg  im Beruf können insbesondere dann katastrophal werden, wenn Arbeitnehmer mit führenden Positionen liebäugeln.
 
Laut einer aktuellen Umfrage gaben 89% aller befragten Firmenchefs an, dass sie es nicht dulden werden, wenn ihre Arbeitnehmer es auf eine Lohnpfändung ankommen lassen. Zu der Frage, ob eine Lohnpfändung die beruflichen Aufstiegschancen minimiert oder sogar völlig ausschließt, äußerte sich verständlicherweise niemand.
 
Dennoch, wer im Beruf durchstarten und nicht bei betriebsbedingten Kündigungen ganz vorne auf der Liste stehen will, sollte eine Lohnpfändung von Anfang an vermeiden. Wenn es dennoch passiert, sofort professionelle Hilfe einschalten.

1. Voraussetzung einer Lohnpfändung!

Bevor es zu einer Lohnpfändung kommt, wird in der Regel der Schuldner mit 1. einer Rechnung und 2. wenigstens einer Mahnung konfron- tiert.
 
Wer auf diesen Mahnvorgang, der gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht reagiert, muss mit einem kostenpflichtigen Mahnbescheid rechnen. In dieser vorletzten außergerichtlichen Einigungs- oder Einspruchsmöglichkeit gegen Teile oder der Gesamtforderung im Ganzen kann sich der Schuldner jetzt noch in einer Frist von 14 Tagen zur Wehr setzen.
 
Wer jedoch auch diese Frist versäumt, muss nun mit einem weiteren kostenpflichtigen Bescheid vom Amtsgericht, dem Vollstreckungsbescheid, rechnen. Auch gegen diesen kann der Schuldner innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch erheben, wenn die Forderung in Teilen oder in Ihrer Gesamtheit ungerechtfertigt ist.
 
Sollten Teile der Forderung, wie z. B. zu hohe Zinsen oder bereits gezahlte Anzahlungen, unkorrekt bzw. die Gesamtforderung ungerechtfertigt sein, muss der Einspruch direkt an das Amtsgericht gerichtet werden. Legen Sie sämtliche Beweise dem Antrag in Kopie bei, die dem Gericht Aufschluss über die Unkorrektheit vermitteln können.
 
Legen Sie keinen Einspruch gegen den Mahn- und Vollstreckungsbescheid ein, wenn die Forderung gerechtfertigt ist. Der Einspruch löst automatisch ein Verfahren aus, welches die Forderung durch Gerichtskosten schnell um ein paar tausend Euro erhöhen kann. Diese Kosten müssen Sie zzgl. der Forderung bezahlen.
 
Wenn Sie sich mit dem Gläubiger auf Ratenzahlungen einigen möchten oder die Gesamtforderung begleichen wollen, müssen Sie sich direkt mit dem Gläubiger in Verbindung setzen bzw. Zahlungen auf dessen Konto veranlassen. Nicht an das Gericht. Sofern Sie die Gesamtforderung begleichen wollen und können, senden Sie den Einzahlungsbeleg in Kopie dem Gericht zur Erledigung zu.

2. Wer kann die Lohnpfändung betreiben?

Jeder Gläubiger, der einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie vorliegen hat, kann aus diesem gegen Sie die Lohnpfändung bzw. Zwangsvollstreckung betreiben.
 
Hierzu muss jedoch erwähnt werden, dass öffentliche Forderungen, wie z. B. Steuern und Krankenversicherungsbeiträge, keinen Vollstreckungsbescheid benötigen. Diese Forderungen unterliegen mit der Festsetzung der sofortigen Fälligkeit und somit der Vollstreckung

3. Mehrere Gläubiger betreiben die Lohnpfändung!

Wenn mehrere Gläubiger gegen Sie die Lohnpfändung betreiben, müssen diese in Reihenfolge vom Arbeitgeber bedient werden, wie sie datumsgemäß bei ihm eingegangen sind.
 
Hierbei spielt es auch keine Rolle, wenn z. B. das Finanzamt dem Arbeitgeber eine Lohnpfändung zugestellt hat, auch wenn diese Forderung eine öffentliche Forderung ist.

4. Was tun bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Zwangsvollstreckung und Pfändung?

Schuldner haben heutzutage eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihre Verbindlichkeiten wieder in geregelten und bezahlbaren Bahnen zu lenken. Das moderne Finanzmanagement unseres Unternehmens ist der Vollservice für Schuldner, um endlich wieder sorgenfrei leben zu können. Noch in den 90er Jahren war ein solcher Service aufgrund von extrem hohen Kosten ausschließlich Großkonzernen vorbehalten. Unser Unternehmen war federführend daran beteiligt, dass diese erfolgreiche Methodik der professionellen Finanzsanierung ab dem Jahr 2000 allen Privat- und Geschäftskunden zur Verfügung gestellt werden konnte.
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