Gerichtsvollzieher · Vollstreckung · Eidesstattliche Versicherung · Insolvenz |
| | Bei dem Wort “Gerichtsvollzieher” dreht sich bei so manch Schuldner der Magen. Dabei ist eine solche Reaktion völlig unnötig. Gerichtsvollzieher sind nicht dazu da, um einen Schuldner noch weiter ins finanzielle Abseits zu drängen. Sie stellen lediglich im Auftrag eines Gläubiger sicher, dass dieser sein rechtmäßiges Eigentum (Geld/Sachwert) zurück erhält. Nicht mehr und auch nicht weniger. Der Staat will durch den Einsatz des Gerichtsvollziehers verhindern, dass Gläubiger zur Selbstjustiz greifen. Gerichtsvollzieher arbeiten auch nicht für den Gläubiger, sondern wie dessen Name schon verrät, vollziehen sie im Auftrag der Gerichte (Amtsgericht). Wir wollen Ihnen hier einige wichtige Fragen rund um das Thema Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher beantworten. Falls Ihre Frage nicht dabei sein sollte, rufen Sie uns bitte unter Tel.: (0421) 22 32 801 an oder senden Sie uns Ihre Frage mit dem Formular zu. | |  |  |  |  |  |  |  | | Häufig gestellte Fragen und Antworten. | | | Darf ein Gläubiger zu mir nach Hause kommen und die Vollstreckung selbst durchführen? Antwort: Nein! Vollstreckungsmaßnahmen dürfen - nur - von Gerichtsvollziehern vollzogen werden. Auch Inkassounternehmen dürfen den Schuldner nicht zu Hause aufsuchen, um eine Geld-/Sachforderung einzutreiben. Muss ich einen Gerichtsvollzieher in meine Wohnung lassen? Ja/Nein! Ja, wenn er einen Hausdurchsuchungsbescheid hat. Nein, wenn er kein hat. Wir empfehlen jedoch, einen Gerichtsvollzieher zunächst Zutritt zu gestatten. Hören Sie sich genau an, worum es geht. Fragen Sie den Gerichtsvollzieher, ob Sie bei ihm die Forderung in Raten begleichen können (max. 6 Monatraten kann der Gerichtsvollzieher erlauben. Wenn Sie die Schuld in diesem Zeitraum zu Dreiviertel getilgt haben, kann die Frist verlängert werden). Darf ein Gerichtsvollzieher meine Möbel pfänden? Ja/Nein! Ja, wenn sie hochwertig sind. Nein, wenn sie im Veräußerungsfall nicht die Kosten für Abtransport, Lagerung, GV-Gebühren und der Tilgung der Gläubigerforderung abdecken. Hinzu kommt, dass Gerichtsvollzieher für eigentlich “unpfändbare” Gegenstände wie Fernseher, Radio, Bett, Einbauküche, Ersatz stellen muss. Diese Gegenstände dürfen nur im Austausch gepfändet werden, wenn sie wertvoll sind und, wie bereits erwähnt, im Fall der Veräußerung sämtliche Kosten decken. Kann der Gerichtsvollzieher mein PC, Drucker, Scanner etc. pfänden? Ja/Nein! Ja, wenn Sie eine Privatperson sind und den Computer inkl. Zubehör nicht zur Berufsausübung benötigen. Nein, wenn Sie z. B. Freiberufler oder Selbstständiger sind und Ihren Computer inkl. Zubehör beruflich benötigen. Kann mein Auto oder Fahrad gepfändet werden? Ja! Wenn das Fahrzeug/Fahrrad hochwertig ist. Jedoch muss der Gerichtsvollzieher einen Ersatz beschaffen, wenn Sie z. B. das Fahrzeug/Fahrrad benötigen um zur Arbeit zu gelangen. Grundsätzlich ist der Ersatz “Zug und Zug” zu leisten. Kann ein Gerichtsvollzieher meinen Hund oder Katze pfänden? Ja/Nein! Ja, wenn es sich um ein wertvolles Zuchttier handelt. Nein, wenn es sich lediglich um ein “einfaches” Haustier handelt. Muss ich bei einem Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung abgeben? Ja! Wenn sie der Gläubiger bei Unpfändbarkeit beantragt hat. Was ist eine “eidesstattliche Versicherung” (eV)? Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die eV eine emotionale Handlungsweise eines Gläubigers, die mit Weitsicht und wirtschaftlichem handeln nichts zu tun hat. Der Schuldner wird vom Gläubiger “wirtschaftunfähig” gemacht. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung steht in der Schufa und im Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte. Mit einem solchen Eintrag erhält der Schuldner keinen Kredit und in der Regel auch keinen Job mehr. Im Fall der Beschaffung einer günstigeren Wohnung ist auch dieser Zug abgefahren, da viele seriöse Vermieter/Makler eine Schufa-Auskunft verlangen. Der Gläubiger schlachtet hier eine “Kuh”, die er eigentlich noch “melken” wollte. Der Schuldner ist für die nächsten drei Jahre im wahrsten Sinne des Wortes “kampfunfähig” und kann kein Geld mehr verdienen. Warum wird in Deutschland mit Schuldner so hart verfahren? Der Gesetzgeber unterscheidet Schuldner in drei Kategorien: 1. Der “gemeine Schuldner”, der sich aus Leichtfertigkeit oder gar vorsätzlicher Handlungsweise an seine Gläubiger verschuldet und persönlich bereichert hat. 2. Der “private Schuldner”, der in Not durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit geraten ist und seine Verbindlichkeiten nicht mehr zurückzahlen kann. 3. Der “gewerbliche Schuldner”, der trotz sorgfältigen Wirtschaftens in eine Existenzkrise gelangt ist, sie nicht abwenden konnte und so aus der Bahn geschleudert wurde. Trotz dieser drei Kategorien werden in Deutschland die meisten Schuldner nach der ersten Kategorie abgehandelt. Und das geschieht nicht ganz ohne Eigeninteresse. “Wo kein Opfer ist, gibt es auch kein Täter und somit keinen Richter. Wenn der Staat keinen Täter hat, kann kein Gericht richten und somit Gerichtskosten auslösen. | | | | Sie Fragen, wir antworten! | | | | | |
|
|
|